Projektunterstützung

Unterstützt werden jährlich ein bis zwei Projekte mit erkennbarem Potenzial, mit Vorbildcharakter und Breitenwirkung oder von anerkannter Qualität. Die Qualität bezieht sich auf den Inhalt des Projektes, die Trägerschaft als auch auf die Gesuchsunterlagen. Die Projekte sollen nachhaltige Wirkung erzielen und ausgewiesene Bedürfnisse abdecken, deren Finanzierung ausserhalb der Möglichkeiten der öffentlichen Hand liegen. Neben dem regionalen ist auch der interdisziplinäre Austausch wünschenswert. Gleichzeitig wird auf eine Vernetzung von verschiedenen Projekten und Organisationen sowie den Rückgriff auf bestehende Ressourcen Wert gelegt.

Nach Abschluss jedes geförderten Projekts ist ein Schlussbericht einzureichen.

Das aktuell unterstützte Thema - mit Gesuchseingabe spätestens 30. Juni 2024 - lautet:

 
 

Allgemeine Kriterien der Gesuchstellung

Die Stiftung fördert nur konkrete, in sich abgeschlossene Projekte. Projekte, deren Mittelbeschaffung auf Provisionsbasis erfolgt, werden nicht unterstützt.

Die Stiftung beansprucht keine Exklusivität bei der Finanzierung von Projekten und begrüßt eine breite Abstützung der Finanzierung mit anderen privaten und/oder öffentlichen Institutionen.

Es werden nur Gesuche berücksichtigt, deren Projekte sich in der Planung oder Startphase befinden.

Formale Kriterien der Gesuchstellung

Die Stiftung bearbeitet nur vollständige Gesuche. Diese müssen mindestens folgende detaillierte Unterlagen enthalten:

  1. Beitragsgesuch (Online-Formular dieser Webseite)
  2. Projektbeschrieb inkl. Angaben zur Projektträgerschaft (HR-Auszug, Statuten, Bestätigung Steuerbefreiung)
  3. Kopie Pass/Identitätskarte und Lebenslauf Projektleiter/in
  4. Budget (inkl. Finanzierungsplan)
  5. Drei vorhergehende Jahresrechnungen
  6. Liste der zusätzlich für die Finanzierung angefragten Personen, Institutionen und deren Stellungnahme (soweit bereits vorhanden)
  7. Einzahlungsschein mit vorgedruckter Empfängeradresse und Kontonummer
  8. Die Nachweise sind als PDF (bevorzugt), DOCX oder JPG Kopie an den entsprechenden Stellen im Formular hochzuladen.
  9. Nur über diese Webseite online eingereichte Gesuche werden behandelt!

Termine

Über die Gesuche wird einmal jährlich entschieden. Die Gesuche müssen an die Hirzel-Callegari-Stiftung bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Die Wahlkommission wählt die unterstützungswürdigen Projekte. Der Präsident der Wahlkommission gibt jedes vierte Quartal des Jahres die zu unterstützenden Projekte bekannt.

Hier gelangen Sie zur Online-Gesucheingabe einer Projektunterstützung: